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Voraussetzung für die Zulassung zu den Vital Combat Ausbildungslehrgängen ist ein Mindestalter von 18 Jahren und das vorliegen der nachfolgend angeführten Voraussetzungen:

  •  körperliche und geistige Eignung
     Nachweis über die Absolvierung des 9. Pflichtschuljahres (Maturazeugnis,
     Lehrabschlusszeugnis, etc.)


  • Die Bewerbung muss mittels Anmeldeformular erfolgen. Im Anmeldeformular erwähnt werden alle für die Zulassung relevanten Ausbildungen sowie Bescheinigungen über eventuelle Praxistätigkeiten.

    Das Zulassungsverfahren zur Ausbildung besteht aus der Prüfung der Anmeldungssunterlagen.
    Die Zulassung zu einem Vital Combat Ausbildungslehrgang erfolgt schriftlich.


  • Positiv beurteilte Prüfungen von gleichwertigen Lehrveranstaltungen anerkannter Bildungseinrichtungen werden auf Antrag des Lehrgangteilnehmers von der Vital Combat Ausbildungsakademie nach genauer Prüfung anerkannt. Dabei wird vor allem auf erbrachte Prüfungsleistungen im Rahmen einschlägiger Studien und Lehrgänge Bezug genommen. Der Antrag auf Anerkennung ist vor Beginn des Lehrganges schriftlich einzubringen.


  • Die Zulassung zur Ausbildung erfolgt nach Maßgabe vorhandener Lehrgangsplätze. Bei Platzmangel werden Lehrgangsplätze in der Reihenfolge des Eintreffens der verbindlichen Anmeldungen vergeben.

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