Voraussetzung für die Zulassung zu den Vital Combat Ausbildungslehrgängen ist ein
Mindestalter von 18 Jahren und das vorliegen der nachfolgend
angeführten Voraussetzungen:
körperliche und geistige Eignung
Nachweis über die Absolvierung des 9. Pflichtschuljahres (Maturazeugnis, Lehrabschlusszeugnis, etc.)
Die Bewerbung muss mittels Anmeldeformular
erfolgen. Im Anmeldeformular erwähnt werden alle für die
Zulassung relevanten Ausbildungen sowie Bescheinigungen über eventuelle Praxistätigkeiten.
Das Zulassungsverfahren zur Ausbildung besteht aus der Prüfung der Anmeldungssunterlagen.
Die Zulassung zu einem Vital Combat Ausbildungslehrgang erfolgt schriftlich.
Positiv beurteilte Prüfungen von gleichwertigen Lehrveranstaltungen
anerkannter Bildungseinrichtungen werden auf Antrag des
Lehrgangteilnehmers von der Vital Combat Ausbildungsakademie nach genauer Prüfung
anerkannt. Dabei wird vor allem auf erbrachte Prüfungsleistungen im
Rahmen einschlägiger Studien und Lehrgänge Bezug genommen. Der Antrag
auf Anerkennung ist vor Beginn des Lehrganges schriftlich einzubringen.
Die Zulassung zur Ausbildung erfolgt nach Maßgabe vorhandener
Lehrgangsplätze. Bei Platzmangel werden Lehrgangsplätze in der
Reihenfolge des Eintreffens der verbindlichen Anmeldungen vergeben.